Brandschutzberatung

Brandschutz aus einer Hand – Risikominimierung durch Struktur

Was genau hat Ihr Unternehmen von einem gut strukturierten vorbeugen­den Brandschutz?
Ein enormes Stück mehr Sicherheit vor dem direkten Brandschaden und den daraus resultieren­den Folge­schäden.

Wir bieten Ihnen die gesamte Bandbreite vom Brandschutzkonzept, über die ganzjährige Betreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten bis hin zur Erstellung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzordnungen an.

Für die unterschiedlichen Fragestellungen im Brandschutz stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung, Planungsfehler durch fehlende Kommunikation werden für Ihr Unternehmen hierdurch ausgeschlossen.

Vertrauen Sie uns bei der Durchführung der Brandschutz-Planung und –Organisation in Ihrem Betrieb:

Brandschutzkonzept - Brandschutzgutachten

Die heutigen Bauwerke – insbesondere Sonderbauten – haben immer komplexere und größere Dimensionen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln kommen häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge sind einzelne brandschutztechnischen Maßnahmen der Vorschriftenwerke nicht ohne weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden.

Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus

  • Vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz,
  • Organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und
  • Abwehrendem Brandschutz.

Unter Berücksichtigung

  • der Nutzung,
  • des Brandrisikos und
  • des zu erwartenden Schadenausmaßes

werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten.

Wir entwickeln Brandschutzkonzepte für den Bauantrag inklusive deren Visualisierung sowie die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden bis zur Erteilung der Baugenehmigung.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen werden entweder von der Bauaufsicht gefordert oder sind aus anderen brandschutztechnischen Gründen erforderlich. Die Notwendigkeit kann auf Grund von zwingenden Vorschriften – z. B. aus Sonderbauverordnungen oder aus Ermessensentscheidungen – entstehen.

Die Grundzüge über Form und Inhalt von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt. Bei entsprechender Anwendung und Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten eignet sich das enthaltene Grundmuster für die Mehrzahl der denkbaren Fälle.

Begrifflich ist die Brandschutzordnung eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Eine Brandschutzordnung besteht gemäß DIN 14096 aus drei Teilen:

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Je nach Art und Größe der baulichen Anlage darf im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.

Für Brandschutzbeauftragte ist es sinnvoll, in jedem Fall nach der Brandschutzordnung zu arbeiten, auch wenn sie für seinen Betrieb nicht vorgeschrieben ist.

Evakuierungskonzept

Das Evakuierungskonzept ist ein Sondernachweisverfahren, welches die Evakuierbarkeit eines Gebäudes nachweisen soll. Häufig findet eine Konzeptentwicklung im Zusammenhang mit Altenpflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern statt.

Mit Evakuierungskonzepten wird nun ein Nachweis erbracht (falls dieser möglich ist), der belegt, dass die vorhandene Situation trotz Abweichung von den Vorschriften als genehmigungswürdig anzusehen ist. Solche Nachweise bzw. Evakuierungskonzepte werden zum Einen mit Hilfe von Computersimulationsprogrammen durchgeführt, andererseits werden auch klassische „Handrechenverfahren“ angewendet. Dadurch wird der Nachweis auf eine breitere Basis gestellt, so dass dadurch leichter Aussagen getroffen werden können.

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Brandschutzbeauftragter

– nach DGUV Information 205-003 –

Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und somit auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist in erster Linie immer der Arbeitgeber. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers festgeschrieben. Speziell für den Brandschutz regelt dies § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur … Brandbekämpfung erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu nennen, die Aufgaben der … Brandbekämpfung … übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen.“

Eine direkte gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sich in Fragen des Brandschutzes beraten zu lassen, gibt es also im Allgemeinen nicht! Je nach der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer kann aber für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung diese Beratungspflicht vorgeschrieben werden. Diese Anlagen können sein
– Krankenhäuser,
– Kaufhäuser
– Hotels und Beherbungsbetriebe  sowie
– bestimmte Betriebe, die der Industriebaurichtlinie unterliegen,
also Bereiche, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält, die sich nicht unbehindert bewegen können und/oder über keine entsprechende Ortskenntnis verfügen.

Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden in der gleichnamigen DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) beschrieben.

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz und der Unterweisung sowie der Schulung der eigenen Mitarbeiter im Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte sollte unmittelbar der Leitung des Betriebes unterstellt sein, für dessen Brandschutz er zuständig ist. Zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen des Unternehmens – auch bei der Planung – ist er zu hören.
Aufgrund seiner speziellen Qualifizierungen ist ein externer Brandschutzbeauftragter sinnvoll.

Aufgaben

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betriebli­chen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feu­erversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweite­rungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Män­gelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftig­ten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23))
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkei­ten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährli­chen Arbeiten eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsset­zung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feu­erwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Ar­beitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetter­ereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Wir freuen uns auf die Betreuung ihres Unternehmens als externer Brandschutzbeauftragter (Brandschutzbeauftragter und Brandschutzmanager, VdS-Zertifikat und CFPA-Diplom) sowie die Durchführung der notwendigen Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter.

Brandschutzschulungen

Betriebliche Brandschutzunterweisungen und Brandschutzschulungen

Durchgeführte Studien kommen unabhängig voneinander zu den gleichen Ergebnissen: Die Hälfte aller von einem Großbrand betroffenen Unternehmen, nehmen den Geschäftsbetrieb nicht wieder auf und müssen Insolvenz anmelden. Firmen in denen ein Brand wichtige Produktionsbereiche zerstört hat, büßen oft ihre Bonität ein und/oder verlieren Kunden sowie wichtige Marktanteile. Oft sind betroffene Firmen nach nur drei Jahren vom Markt verschwunden. Mit anderen Worten: Viele von einem Brand betroffene Unternehmen überlebten ein solches Desaster nicht.
Wichtig sind nicht nur technische Prüfungen und Wartungen, sondern auch die jährlichen Unterweisungen aller Mitarbeiter im Brandschutz sowie das Verhalten im Gefahrenfall. Hierbei wird immer wieder auf das Vermeiden von Bränden und das Verhalten bei Gefahren hingewiesen und in Unterweisungen nähergebracht.
Laut Arbeitschutzgesetz und Arbeitsstättenregel (ASR A2.2) und der aktuellen UVV sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich in einem Betrieb den Umgang mit Feuerlöschern erlernen und das Verhalten im Brandfall üben. Hier bieten wir Ihnen auf Ihren Betrieb oder Ihre Gewerbeausrichtung hoch qualifizierte Unterweisungen und Schulungen an. Ihre Mitarbeiter werden bei Ihnen vor Ort durch uns geschult. Das hat große Vorteile für Ihr Unternehmen. Hierbei kommen kleine aber anschauliche Versuche und der Umgang mit Feuerlöschern an unserer Brandsimulationsanlage zum Einsatz.
Jedes Feuer ist in den meisten Fällen erst einmal klein (Entstehungsbrand) wenn es ausbricht. Wird ein Feuer jedoch rechtzeitig erkannt, kann dieses in der Regel mit einem Feuerlöscher gezielt gelöscht werden. Größere Schäden werden verhindert und der Betriebsablauf nur unwesentlich beeinträchtigt, kostenintensive Produktionsausfälle oder Engpässe bei Verkauf und Kundenberatung abgewendet.
Im gewerblichen Bereich kommen unterschiedliche Speziallöscher zum Einsatz. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte nicht nur auf einen ausreichenden Brandschutz geachtet werden, sondern der richtige Feuerlöscher für das jeweilige Einsatzgebiet ausgewählt werden. So bieten Feuerlöscher zwar einen aktiven Brandschutz, doch können die falschen Löschmittel Folgeschäden an z.B. elektrischen Anlagen, empfindlichen Gegenständen, sowie in Großküchen oder Verbrauchermärkten an Lebensmitteln und in wichtigen Gebäuden (Sonderbauten) wie Krankenhäuser, Seniorenheime, Rathäusern, Behinderteneinrichtungen, usw. verursachen.
Wir beraten Sie gerne in der Anschaffung der richtigen Löschmittel und wir unterweisen Ihre Mitarbeiter nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und in der richtigen Handhabung von Feuerlöschern.

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Adresse

Bochumer Straße 5
57234 Wilnsdorf

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