Dokumentation

Brandschutzdokumentation – eine Frage der Sicherheit.

Was genau hat Ihr Unternehmen von einem gut strukturierten vorbeugen­den Brandschutz? Ein enormes Stück mehr Sicherheit vor dem direkten Brandschaden und den daraus resultieren­den Folge­schäden.

Wir bieten Ihnen die gesamte Bandbreite vom Brandschutzkonzept, über die ganzjährige Betreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten bis hin zur Erstellung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzordnungen an.

Feuerwehrpläne

Im Sinne der DIN 14095 dienen Feuerwehrpläne der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Dargestellt werden Informationen und konkrete Hinweise zum Vorgehen für die Feuerwehr. Feuerwehrpläne gehören nicht zwangsläufig zu den Bauvorlagen, werden jedoch oftmals von der Baugenehmigungsbehörde gefordert

Die Erstellung eines Feuerwehrplanes richtet sich nach der Lage, Art und Nutzung des jeweiligen Objektes. Der Eigentümer / Bauherr oder Betreiber ist verpflichtet, die FWP erstellen zu lassen und ständig (min. alle 2 Jahre) von einer sachkundigen Person auf dem aktuellen Stand zu halten.

Ein Feuerwehrplan kann nicht nur anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Ortsbesichtigung ist ebenso erforderlich, wie die Absprache mit den zuständigen Stellen für den baulichen- und den abwehrenden Brandschutz bei Bauaufsichtsbehörden und Feuerwehren.

 

Feuerwehrpläne müssen so ausgeführt werden, dass sie auch unter ungünstigen äußeren Umständen (unter Einsatzbedingungen – bei Regen, Dunkelheit, Platzmangel etc.) noch benutzt werden können. Die Pläne sind daher mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse zu erstellen.

Gemäß der DIN 14095 bestehen Feuerwehrpläne aus

  1. a) den allgemeinen Objektinformationen,
  2. b) dem Übersichtsplan,
  3. c) den Geschossplänen,
  4. d) den Sonderplänen und
  5. e) zusätzlichen textlichen Erläuterungen

Für folgende Einrichtungen werden von den zuständigen Behörden im Allgemeinen Feuerwehrpläne verlangt:

  • in denen sich besondere Personengruppen aufhalten (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Anstalten),
  • mit Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Hotels, Kinos) sowie für Baudenkmäler und Museen
  • für die er behördlich vorgeschrieben wurde (z. B. Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Schulbau-Richtlinie, Störfallverordnung),
  • in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II oder III vorhanden sind,
  • in denen PCB-haltige elektrische Betriebsmittel (z. B. Transformatoren) enthalten sind,
  • mit außergewöhnlicher Ausdehnung und / oder Brandempfindlichkeit
  • bei denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z.B. Lackfabriken, Chemiebetriebe, Gaslager, etc.)
  • bei denen durch schwer erkundbare Eigenarten von Bauweise und Nutzung falsche einsatztaktische Entschlüsse möglich sind
  • mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung (Löschwasserversorgung über lange Schlauchstrecken notwendig)

Flucht- und Rettungspläne

Gemäß §4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • unübersichtliche Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
  • hoher Anteil an ortsunkundigen Personen (Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Veranstaltungsstätten, etc).
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung oder wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben.

Für Mitarbeiter, Gäste und Besucher Ihres Hauses vermitteln unsere Flucht- und Rettungspläne den hohen Sicherheitsstandart Ihres Unternehmens. In den Flucht- und Rettungsplänen sind neben den relevanten Eintragungen auch die Verhaltensregeln für den Unfall- und Brandfall integriert. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen

Im September 2003 wurde die Norm DIN 4844-3 „Flucht- und Rettungspläne“ veröffentlicht.. Der Teil 3 „Flucht- und Rettungspläne“ [3] legt deren Aufbau, Inhalte und Gestaltung fest. Entsprechende Regelungen gibt es noch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A8. Die Praxis zeigt aber, dass die beiden letztgenannten Bestimmungen nicht gereicht haben, die Pläne zu vereinheitlichen. Die Vorgaben wurden nicht von allen umgesetzt. So gab es schon bei der Bezeichnung der Pläne Unterschiede: „Fluchtplan“, „Fluchtwegeplan“, „Rettungsplan“ sind Begriffe, welche im Umlauf, allerdings nicht korrekt sind. Die DIN-Norm hat sich hier der BGVA 8 angeschlossen und den Begriff „Flucht- und Rettungsplan“ verbindlich eingeführt.

Daher wurde im April 2007 die ASR A1.3 veröffentlicht in der die grundlegenden Inhalte der BGV A 8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ übernommen sind.

Laut den technischen Regeln für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A1.3 müssen Flucht- und Rettungspläne eindeutige Anweisungen zum Verhalten in Gefahren- oder Katastrophenfällen enthalten. Des Weiteren müssen die Pläne aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit den Norm-spezifischen Sicherheitszeichen gestaltet werden.

  • Die Fluchtwege müssen von jedem Standort aus bis zu einem sicheren Bereich oder direkt ins Freie eindeutig dargestellt werden.
  • Zur einfachen Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.
  • die Standorte von Erste-Hilfe und Brandschutzeinrichtungen sowie die Sammelstellen sind in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen.
  • Wenn auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt werden kann, muss eine Übersichtskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen.
  • Der Grundriss in Flucht- und Rettungsplänen ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen. Die Plangröße ist an die Grundrissgröße anzupassen und sollte das Format DIN A3 nicht unterschreiten. Für besondere Anwendungsfälle wie z. B. Hotel- oder Klassenzimmer kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.

Einen Fluchtweg schnell erfassen zu können, ist wichtig für flüchtende Personen

In Gefahrensituationen muss eine Person schnell den für Sie sichersten Notausgang finden können. Flucht- und Rettungspläne sind deshalb nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Durch die §§ der Bauordnungen und bestimmter Vorschriften, werden Flucht- und Rettungswege gesetzlich gefordert und durch Flucht- und Rettungspläne in den jeweiligen Gebäuden entsprechend dargestellt. Die Informationen auf den Plänen sollen Personen bei Gefahrsituationen eine Orientierung geben, aber auch schon im Vorfeld bei Unterweisungen in den Gebäuden die Veranschaulichung der Flucht- und Rettungswege darstellen.

Hierfür erstellen wir für Sie langnachleuchtende/fluoreszierende Flucht- und Rettungspläne

Im Falle eines Stromausfalls müssen Flucht- und Rettungswege immer noch erkennbar sein. Aus diesem Grund erstellen wir für Sie gerne Flucht- und Rettungspläne auf langnachleuchtendem Material. Dieses fluoreszierende Material wird durch Tages- und/oder Kunstlicht aufgeladen und gibt dieses bei Dunkelheit wieder ab. Kommt es im Notfall zu einem Stromausfall ist ein Lesen des Flucht- und Rettungsplans immer noch möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr zur schnellen Lokalisierung eines Brandortes.

Die Feuerwehrlaufkarten sind nach DIN 14675 griffbereit an der Brandmeldezentrale bzw. am Feuerwehranzeigetableau des betreffenden Objektes gegen unberechtigten Zugriff gesichert aufzubewahren

Für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, sind Feuerwehrlaufkarten eine wichtige Voraussetzung. Sie werden objektspezifisch und nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr / Brandschutzdienstelle erstellt und enthalten die Laufwege zum Meldebereich, sowie Angaben über die Art, Anzahl und Lage der einzelnen Melder.
Feuerwehrlaufkarten bestehen aus einer Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite stellt die Standorte der Brandmeldezentrale, des Feuerwehrbedienfeldes, des Feuerwehranzeigetableaus, des Feuerwehrschlüsseldepots mit dem schnellsten Einsatzweg in den Bereich oder in einen notwendigen Treppenraum im Grundrissplan dar. Weiterhin wird der Meldebereich wenn gefordert farblich hervorgehoben. Der Laufweg zu den einzelnen Brandmeldern erfolgt grundsätzlich von der Brandmeldezentrale aus.

Die Rückseite stellt den betroffenen Bereich detailliert mit Anzahl, Art und Lage der Melder des überwachten Bereichs dar.
Die Ausführung der Feuerwehrlaufkarten erfolgt in den Größen DIN A4 / DIN A3

Sie werden von uns nach bauseitigen Unterlagen oder CAD-Dateien, 2-seitig im Farbdruck mit Nummernreiter und in PVC-Folie laminiert, in Anlehnung an die DIN 14675 erstellt.

Adresse

Bochumer Straße 5
57234 Wilnsdorf

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